Barrierefreiheit
Geprüft, nicht behauptet · Stand: 23. August 2026
01 Unser Anspruch
malziME ist ein Lern-Tool für Medienkompetenz und richtet sich an Schulen. Wer über Datenschutz aufklärt, muss auch bei der Bedienbarkeit sauber arbeiten. Wir haben malziME deshalb gegen den internationalen Standard WCAG 2.2, Stufe AA geprüft – und zwar messend, nicht behauptend.
Verpflichtet sind wir dazu nicht. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), anwendbar seit 28. Juni 2025, nimmt in § 6 Abs. 1 Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten – also Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. malziland ist ein Einpersonenunternehmen und fällt darunter.
Wir tun es trotzdem, weil unsere Zielgruppe Schulen sind – öffentliche Stellen mit eigener Verpflichtung – und weil ein Werkzeug, das Menschen ausschließt, seinen Zweck verfehlt.
02 Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist weitgehend konform mit WCAG 2.2 Stufe AA.
Von 55 Erfolgskriterien sind 40 nachgewiesen erfüllt und 11 nicht anwendbar, weil malziME keine Video- oder Tonbeiträge, keine Anmeldung, keine Zeitbegrenzung und kein Formular mit personenbezogenen Daten enthält. Vier weitere Kriterien sind messtechnisch erfüllt und werden zusätzlich von Hand mit einem Screenreader geprüft.
Kein Kriterium ist als verletzt festgestellt.
Warum „weitgehend“ und nicht „vollständig“: Unsere Workshops laufen auf allen Geräten, die Schulen und Jugendliche mitbringen. Entsprechend breit setzen wir den Maßstab. Alle Browser sind geprüft; die Durchgänge mit Hilfsmitteln sind noch nicht abgeschlossen.
Diesen Teil schließt man nicht allein am Schreibtisch. Wer täglich mit einem Hilfsmittel arbeitet, merkt in fünf Minuten, wofür wir Stunden messen. Über Rückmeldungen freuen wir uns deshalb besonders – wie das geht, steht in Abschnitt 06.
03 Was geprüft wurde – und wie
Geprüft wurde nach WCAG-EM 2.0, der offiziellen Prüfmethodik des W3C. Sie schreibt vor, was ein Prüfbericht enthalten muss – unter anderem, mit welchen Geräten eine Seite funktionieren soll und dass ein mehrstufiger Ablauf in allen Schritten geprüft wird, nicht nur an einzelnen Stellen.
Geprüft wurden alle Seiten in allen wesentlichen Zuständen – 82 Zustände je Browser: leere Startseite, Bildvorbereitung, Warteschlange, laufende KI-Ausgabe, fertiges Profil im seriösen und im Beast-Modus, Realitäts-Check, PDF-Ausgabe, Fehlermeldungen, Verbindungsabbruch, geöffnete Hinweise.
Am 23. August 2026 sind die beiden Seiten der Kurzvorstellung (deutsch und englisch) dazugekommen. Sie durchlaufen dieselbe Prüfung wie alle anderen Seiten – daher die höhere Zahl.
- Drei Browser-Maschinen: Chromium (Chrome, Edge), WebKit (Safari) und Gecko (Firefox) – damit sind alle Maschinen abgedeckt, die auf den Geräten der Teilnehmenden laufen können.
- Zwei Bildschirmgrößen: 1280 Pixel am Rechner und 320 Pixel am kleinen Handy.
- Werkzeug axe-core, beschränkt auf die verbindlichen WCAG-Regeln – keine unverbindlichen Empfehlungen, die das Ergebnis schönen würden.
- Eigene Messungen für Zielgrößen, Umbruch bei schmalen Bildschirmen, Textvergrößerung auf 200 %, veränderte Textabstände und Sichtbarkeit des Tastatur-Fokus.
- Jede Messung läuft doppelt. Übernommen wird nur, was beide Male auftritt – sonst landen Messfehler als Befunde im Protokoll.
- Wo das Werkzeug sich enthält, wird nachgemessen. axe kann manche Farbkontraste nicht beurteilen und meldet sie als „unprüfbar“. Das ist kein Bestehen. In solchen Fällen fotografieren wir das Element und rechnen den Kontrast Bildpunkt für Bildpunkt nach. Genau so haben wir am 17. August ein zu blasses Info-Zeichen gefunden und behoben.
- Jede Messung hat eine Gegenprobe. Findet das Prüfwerkzeug nichts zu prüfen, bricht der Lauf ab. Sonst sähe ein kaputter Lauf aus wie ein perfektes Ergebnis. Am 19. August ist genau das eingetreten: Eine Sprechblase auf der Karte verdeckte den Profilinhalt so, dass das Werkzeug ihn gar nicht ansah – und „keine Verstöße“ meldete, ohne hingesehen zu haben. Dahinter lagen drei zu blasse Textfarben im Beast-Modus, die noch am selben Tag behoben wurden. Seither nennt die Prüfung zuerst, was sie angesehen hat, und schlägt Alarm, wenn ein sichtbarer Bereich fehlt.
Das vollständige Prüfprotokoll mit allen 55 Kriterien, dem Prüfweg und dem Ergebnis je Kriterium stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
04 Bekannte Einschränkungen
Wir nennen sie, statt sie zu verschweigen.
- Die Demo-Fotos enthalten Text als Bild. Die Kennzeichnung „KI erstellt“ beziehungsweise „AI generated“ ist in die Bildpunkte gebrannt. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt seit 2. August 2026 und verlangt, künstlich erzeugte Bildinhalte offenzulegen – ausdrücklich auch Bilder nicht existierender Personen. Wir setzen die Kennzeichnung in die Bildpunkte, weil eine Kennzeichnung daneben verschwindet, sobald jemand das Bild speichert und weiterschickt. Für Menschen, die nicht sehen, steht sie zusätzlich im Alternativtext.
- Die höchste Stufe AAA streben wir nicht an. Das W3C empfiehlt sie ausdrücklich nicht als Anforderung für ganze Websites. Zehn AAA-Kriterien erfüllen wir dennoch, sechs nachweislich nicht – darunter das erhöhte Kontrastverhältnis von 7 : 1, das einen Umbau unserer Markenfarben erfordern würde, und die Lesbarkeitsstufe, die eine zweite, vereinfachte Fassung aller Rechtstexte verlangt.
- Nicht alle Hilfsmittel sind geprüft. Warum daraus die Aussage „weitgehend konform“ folgt, steht in Abschnitt 02. Wenn Sie mit einem Hilfsmittel arbeiten: Ihre Rückmeldung ist für uns wertvoller als jede weitere Messung.
- Die eingebettete Landkarte stammt von OpenStreetMap und wird von uns nicht gestaltet. Ihre Inhalte sind zusätzlich als Text verfügbar.
05 Was wir bewusst nicht einsetzen
- Kein Barrierefreiheits-Overlay. Werkzeuge, die Barrierefreiheit per Klick versprechen und ein Abzeichen mitliefern, verschlechtern die Bedienung für Menschen mit Screenreader nachweislich. Wir halten ein solches Abzeichen für ein Warnsignal, nicht für einen Ausweis.
- Kein gekauftes Siegel. Wir haben eine externe Zertifizierung geprüft und uns dagegen entschieden. Ein nachvollziehbares Prüfprotokoll mit offen benannten Lücken sagt mehr als eine Urkunde ohne Prüfweg.
06 Etwas gefunden? Bitte melden.
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie uns:
Wir antworten innerhalb von zwei Wochen. Beschreiben Sie bitte, wenn möglich, welche Seite betroffen ist und mit welchem Gerät oder Hilfsmittel Sie unterwegs waren. Auch ein knapper Hinweis hilft – wir suchen selbst weiter.
Sie arbeiten mit einem Hilfsmittel?
Dann sehen Sie in fünf Minuten, wofür wir Stunden messen. Wir sammeln Rückmeldungen auf GitHub – jede zählt, auch eine einzelne Zeile.
Rückmeldung geben auf GitHubOhne GitHub-Konto geht es genauso – schreiben Sie einfach an die Adresse oben.
Sollten Sie sich durch eine Barriere benachteiligt fühlen, steht Ihnen unabhängig von uns das Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice offen. Es ist kostenfrei und formlos, wird von ausgebildeten Schlichtungsreferentinnen und -referenten geführt, und anfallende Dolmetschkosten trägt das Sozialministeriumservice. Antragstellung online oder in Papierform über sozialministeriumservice.gv.at.
Der Vollständigkeit halber: Dieses Verfahren gehört zum Behindertengleichstellungsrecht und betrifft Diskriminierung. Es ist nicht das Beschwerdeverfahren des Barrierefreiheitsgesetzes – dem unterliegen wir als Kleinstunternehmen nicht. Wir nennen es, weil wir den Weg nicht verstecken wollen, nicht weil wir dazu verpflichtet wären.
07 Diese Erklärung
malziland - learning | training | consulting e.U.
Inhaber: Christoph Krieger
Tassilostraße 22, 4501 Neuhofen an der Krems, Österreich
barrierefreiheit@malzi.me
Weitere Kontaktdaten im Impressum.
Erstellt am 17. August 2026, zuletzt geprüft am 23. August 2026, auf Grundlage einer Selbstbewertung mit den unter 03 genannten Werkzeugen. Die maschinellen Messungen laufen bei jeder Auslieferung automatisch mit. Die ganze Prüfung samt Handprüfung wiederholen wir mindestens halbjährlich.