Barrierefreiheit
Geprüft, nicht behauptet · Stand: 17. August 2026
01 Unser Anspruch
malziME ist ein Lern-Tool für Medienkompetenz und richtet sich an Schulen. Wer über Datenschutz aufklärt, muss auch bei der Bedienbarkeit sauber arbeiten. Wir haben malziME deshalb gegen den internationalen Standard WCAG 2.2, Stufe AA geprüft – und zwar messend, nicht behauptend.
Verpflichtet sind wir dazu nicht. Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), anwendbar seit 28. Juni 2025, nimmt in § 6 Abs. 1 Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen anbieten – also Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. malziland ist ein Einpersonenunternehmen und fällt darunter.
Wir tun es trotzdem, weil unsere Zielgruppe Schulen sind – öffentliche Stellen mit eigener Verpflichtung – und weil ein Werkzeug, das Menschen ausschließt, seinen Zweck verfehlt.
02 Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist weitgehend konform mit WCAG 2.2 Stufe AA.
Von 55 Erfolgskriterien sind 40 nachgewiesen erfüllt und 11 nicht anwendbar, weil malziME keine Video- oder Tonbeiträge, keine Anmeldung, keine Zeitbegrenzung und kein Formular mit personenbezogenen Daten enthält. Vier weitere Kriterien sind messtechnisch erfüllt und werden zusätzlich von Hand mit einem Screenreader geprüft; bis zum Abschluss dieser Prüfung lautet die Aussage bewusst „weitgehend“ statt „vollständig“.
Kein Kriterium ist als verletzt festgestellt.
03 Was geprüft wurde – und wie
Geprüft wurden alle Seiten in allen wesentlichen Zuständen: leere Startseite, Warteschlange, laufende KI-Ausgabe, fertiges Profil im seriösen und im Beast-Modus, Fehlermeldungen, geöffnete Hinweise.
- Zwei Browser: Chromium und WebKit – die Maschine hinter Safari, weil unsere Workshops auf iPhones stattfinden.
- Zwei Bildschirmgrößen: 1280 Pixel am Rechner und 320 Pixel am kleinen Handy.
- Werkzeug axe-core, beschränkt auf die verbindlichen WCAG-Regeln – keine unverbindlichen Empfehlungen, die das Ergebnis schönen würden.
- Eigene Messungen für Zielgrößen, Umbruch bei schmalen Bildschirmen, Textvergrößerung auf 200 %, veränderte Textabstände und Sichtbarkeit des Tastatur-Fokus.
- Jede Messung läuft doppelt. Übernommen wird nur, was beide Male auftritt – sonst landen Messfehler als Befunde im Protokoll.
- Jede Messung hat eine Gegenprobe. Findet das Prüfwerkzeug nichts zu prüfen, bricht der Lauf ab. Sonst sähe ein kaputter Lauf aus wie ein perfektes Ergebnis.
Das vollständige Prüfprotokoll mit allen 55 Kriterien, dem Prüfweg und dem Ergebnis je Kriterium stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
04 Bekannte Einschränkungen
Wir nennen sie, statt sie zu verschweigen.
- Die Demo-Fotos enthalten Text als Bild. Die Kennzeichnung „KI erstellt“ beziehungsweise „AI generated“ ist in die Bildpunkte gebrannt. Artikel 50 der EU-KI-Verordnung gilt seit 2. August 2026 und verlangt, künstlich erzeugte Bildinhalte offenzulegen – ausdrücklich auch Bilder nicht existierender Personen. Wir setzen die Kennzeichnung in die Bildpunkte, weil eine Kennzeichnung daneben verschwindet, sobald jemand das Bild speichert und weiterschickt. Für Menschen, die nicht sehen, steht sie zusätzlich im Alternativtext.
- Die höchste Stufe AAA streben wir nicht an. Das W3C empfiehlt sie ausdrücklich nicht als Anforderung für ganze Websites. Zehn AAA-Kriterien erfüllen wir dennoch, sechs nachweislich nicht – darunter das erhöhte Kontrastverhältnis von 7 : 1, das einen Umbau unserer Markenfarben erfordern würde, und die Lesbarkeitsstufe, die eine zweite, vereinfachte Fassung aller Rechtstexte verlangt.
- Die eingebettete Landkarte stammt von OpenStreetMap und wird von uns nicht gestaltet. Ihre Inhalte sind zusätzlich als Text verfügbar.
05 Was wir bewusst nicht einsetzen
- Kein Barrierefreiheits-Overlay. Werkzeuge, die Barrierefreiheit per Klick versprechen und ein Abzeichen mitliefern, verschlechtern die Bedienung für Menschen mit Screenreader nachweislich. Wir halten ein solches Abzeichen für ein Warnsignal, nicht für einen Ausweis.
- Kein gekauftes Siegel. Wir haben eine externe Zertifizierung geprüft und uns dagegen entschieden. Ein nachvollziehbares Prüfprotokoll mit offen benannten Lücken sagt mehr als eine Urkunde ohne Prüfweg.
06 Etwas gefunden? Bitte melden.
Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie uns:
Wir antworten innerhalb von zwei Wochen. Beschreiben Sie bitte, wenn möglich, welche Seite betroffen ist und mit welchem Gerät oder Hilfsmittel Sie unterwegs waren. Auch ein knapper Hinweis hilft – wir suchen selbst weiter.
Sollten Sie sich durch eine Barriere benachteiligt fühlen, steht Ihnen unabhängig von uns das Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice offen. Es ist kostenfrei und formlos, wird von ausgebildeten Schlichtungsreferentinnen und -referenten geführt, und anfallende Dolmetschkosten trägt das Sozialministeriumservice. Antragstellung online oder in Papierform über sozialministeriumservice.gv.at.
Der Vollständigkeit halber: Dieses Verfahren gehört zum Behindertengleichstellungsrecht und betrifft Diskriminierung. Es ist nicht das Beschwerdeverfahren des Barrierefreiheitsgesetzes – dem unterliegen wir als Kleinstunternehmen nicht. Wir nennen es, weil wir den Weg nicht verstecken wollen, nicht weil wir dazu verpflichtet wären.
07 Diese Erklärung
malziland - learning | training | consulting e.U.
Inhaber: Christoph Krieger
Tassilostraße 22, 4501 Neuhofen an der Krems, Österreich
barrierefreiheit@malzi.me
Weitere Kontaktdaten im Impressum.
Erstellt am 17. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung mit den unter 03 genannten Werkzeugen. Wir prüfen erneut bei jeder Änderung an Aussehen, Bedienung oder Seitenaufbau, mindestens aber halbjährlich. Die maschinellen Messungen laufen bei jeder Auslieferung automatisch mit.